Kurz und knapp erklärt:

Die Kranken- bzw. die Pflegekasse übernimmt für intensivpflichtige Kinder- und Jugendliche normalerweise die gesamten Kosten, die für Grund- und Behandlungspflege anfallen. Wir rechnen diese Kosten mit der zuständigen Stelle direkt ab.

Ab der ersten Minute stehen wir mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen jeden Schritt von der Erstberatung über die notwendigen Anträge bis hin zur Überleitung aus der Klinik nachhause. Vereinbaren Sie jederzeit einen ersten Kennenlern- und Beratungstermin.

Für alle, die es etwas genauer wissen wollen …

Es gibt unterschiedliche Leistungen, die getrennt abgerechnet werden. Die Pflegekasse übernimmt alle Leistungen der Grundpflege (wie z. B. waschen oder füttern des Kindes, umziehen, Mund- und Zahnpflege), wohingegen die Krankenkasse für den Bereich der Behandlungspflege zuständig ist, darunter fallen ärztlich angeordnete Maßnahmen wie z. B. künstliche Ernährung, Beatmung von Patienten oder den Wechsel eines Verbandes.

Um festzustellen in welchem Umfang eine Grundpflege notwendig ist, muss der kleine Patient durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) begutachtet werden.  Hierbei legt der MDK legt fest, welcher Pflegegrad vorliegt, hier gibt es eine Einstufung von 1 bis 5.

Es gilt: Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Pflegeaufwand wird genehmigt.

Nur wenn das Kind oder der Jugendliche in einen Pflegegrad eingestuft worden ist, können Leistungen der Pflegekasse wie Verhinderungspflege, ein Zuschuss für Pflegeverbrauchsmittel oder andere Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Manche Eltern übernehmen einen Teil der Grundpflege selbst, ein anderer Teil wird durch den Pflegedienst geleistet. In diesem Fall spricht man von Kombinationspflege. Das Pflegegeld für die Eltern wird dann entsprechend gekürzt.

Der Löwenanteil…

Wir, der Pflegedienst für außerklinische Intensivpflege, leisten hauptsächlich Behandlungspflege, welche von der Krankenkasse finanziert wird. Um diese Leistung abrechnen zu können, müssen Sie durch den behandelnden Kinderarzt oder die zuständige Klinik eine „Verordnung für die häusliche Krankenpflege“ ausstellen lassen.

Hierzu legt der zuständige Arzt im Gespräch mit den Eltern fest, welche Art von Hilfe benötigt wird und wie viele Stunden am Tag diese Hilfe notwendig ist. Die ärztliche Verordnung muss dann an uns, den Pflegedienst, weitergegeben werden. Wir reichen diese Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung ein. Sobald die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt, können wir mit der Pflege zuhause beginnen.

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